Wir bilden aus in den folgenden Klassen:
Klasse AM | Mindestalter: 15 |
Zweirädrige Kleinkrafträder mit: - bbH max. 45 km/h Dreirädrige Kleinkrafträder mit: - bbH max. 45 km/h Vierrädrige Leicht-Kfz mit: - bbH max. 45 km/h Einschluss: Keine Zusammenfassung der „alten“ Klassen M und S
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Klasse A1 |
Mindestalter: 16 |
Krafträder mit: - Hubraum max. 125 cm³ Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern: - Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h Eischluss: AM
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Klasse A2 | Mindestalter: 18 |
Krafträder mit: - Leistung max. 35 kW Einschluss: AM, A1 Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
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Klasse A | Mindestalter: 20, 21 oder 24 |
Krafträder mit: - Hubraum über 50 cm³ oder Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit: - Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich Einschluss: AM, A1, A2 Mindestalter:
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Klasse B | Mindestalter: 17/18 |
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit: - zG max. 3.500 kg
- Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt Einschluss: AM, L
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Klasse B96 | Mindestalter: 17/18 |
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit: - zG des Anhängers über 750 kg Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl "96" erteilt. Wichtig: Keine Prüfung, aber besondere Schulung durch die Fahrschule erforderlich
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Klasse BE | Mindestalter: 17/18 |
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit: - zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg Vorbesitz: BKeine Theorieprüfung erforderlich – praktische Prüfung muss abgelegt werden |
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Mofa 25 | Mindestalter: 15 |
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor — auch ohne Tretkurbeln —, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas). Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein. (ab 16 Jahre) | |
Klasse L | Mindestalter: 16 |
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Zugmaschine(n) - für land- und forstwirtschaftliche Zwecke Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge mit: - bbH max. 25 km/h
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Klasse B196 |
Mindestalter: 25 |
Krafträder mit: - Hubraum max. 125 cm³
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl "196" erteilt. Wichtig: Keine Prüfung, aber besondere Schulung durch die Fahrschule erforderlich gültig innerhalb Deutschland, Vorbesitz Klasse B mindestens 5 Jahre erforderlich |
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