Leistungen

Führerscheinklassen

Wir bilden aus in den folgenden Klassen:

 

Klasse AM Mindestalter: 15
 

Zweirädrige Kleinkrafträder mit:

- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/ Elektromotor 

Dreirädrige Kleinkrafträder mit:

- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/ Elektromotor
- Leermasse max. 350kg 

Vierrädrige Leicht-Kfz mit:

- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotoren
- Leermasse max. 350 kg

Einschluss: Keine

Zusammenfassung der „alten“ Klassen M und S

 

 

Klasse A1

Mindestalter: 16
 

Krafträder mit:

- Hubraum max. 125 cm³
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern:

- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW

Eischluss: AM

Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt

 

 

Klasse A2 Mindestalter: 18
 

Krafträder mit:

- Leistung max. 35 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg

Einschluss: AM, A1

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich

 

 

Klasse A Mindestalter: 20, 21 oder 24
 

Krafträder mit:

- Hubraum über 50 cm³ oder
- bbH über 45 km/h 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit:

- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
- bbH über 45 km/h
- Leistung über 15 kW 

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich

Einschluss: AM, A1, A2

Mindestalter:
20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“, 
21 Jahre für Trikes, 
24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb

 

 

Klasse B Mindestalter: 17/18
 

Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit:

- zG max. 3.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer 


Anhängeregelung:

- Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg 

Einschluss: AM, L

Wichtig: Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“ bei der Anhängerregelung

 

 

Klasse B96 Mindestalter: 17/18
 

Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:

- zG des Anhängers über 750 kg
- zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg

Vorbesitz: B

Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl "96" erteilt.

Wichtig: Keine Prüfung, aber besondere Schulung durch die Fahrschule erforderlich

 

 

Klasse BE Mindestalter: 17/18
 

Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:

- zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg 

Vorbesitz: B

Keine Theorieprüfung erforderlich – praktische Prüfung muss abgelegt werden

   
   
   
   
Mofa 25 Mindestalter: 15
   Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor — auch ohne Tretkurbeln —, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas). Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein. (ab 16 Jahre)
   
   
Klasse L Mindestalter: 16
 

Zugmaschine(n)

- für land- und forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden!!!

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge mit:

- bbH max. 25 km/h
- auch mit Anhänger

Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen:
  1. Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei sowie den Zielen des Natur- undUmweltschutzes dienende Landschaftspflege,
  2. Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege,
  3. landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten,
  4. Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung,
  5. Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen und
  6. Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fzg., die jeweils im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden.
  7. Winterdienst
Eingeschlossene Klassen: Keine
Klasse B196

Mindestalter: 25

 

Krafträder mit:

- Hubraum max. 125 cm³
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

 

Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl "196" erteilt.

Wichtig: Keine Prüfung, aber besondere Schulung durch die Fahrschule erforderlich

gültig innerhalb Deutschland, Vorbesitz Klasse B mindestens 5 Jahre erforderlich

   
   

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