Grundsätzliches zum ASF-Seminar
Wird eine Fahrerlaubnis der Klassen A, A2, A1 und B zum ersten Mal erteilt, wird eine zweijährige Probezeit festgesetzt (="Führerschein auf Probe"). Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis (z.B. von Klasse B auf Klasse A) wird keine neue Probezeit festgesetzt, d.h. man hat nur ein mal im Leben einen Führerschein auf Probe.
Wird nun während der Probezeit ein A-Delikt (z.B. eine rote Ampel überfahren oder
mehr als 21km/h zu schnell gefahren) oder zwei B-Delikte (z.B. Überladung oder zu wenig Reifenprofil) begangen, ordnet die Behörde ein ASF-Seminar an. Die Probezeit wird dann um 2 Jahre auf dann
insgesamt 4 Jahre verlängert.
Dieses ASF-Seminar muss in einer gesetzten Frist von 2 Monaten absolviert werden. Sollte das Seminar nicht abgelegt werden, wird der Führerschein entzogen, und darf frühestens nach 3 Monaten wieder
neu erteilt werden.
Das Seminar umfasst 4 Sitzungen á 135 Minuten, sowie eine Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und zweite Sitzung, die
nochmals insgesamt etwa 135 Minuten in Anspruch nimmt.
Der Kurs muss mindestens 2, darf aber maximal 4 Wochen dauern. Auch die Anzahl der Teilnehmer ist vorgeschrieben, sie muss mindestens 6 und darf höchstens 12 betragen.
Am Seminar muss komplett ohne Ausnahme teilgenommen werden, einzeln Sitzungen oder Sitzungsteile können nicht nachgeholt werden. Nach der letzten Sitzung wird die Teilnahmebescheinigung ausgehändigt,
es erfolgt keine Prüfung.
Passiert in der Probezeit nochmal etwas (ein A- oder zwei B-Delikte), wird der Führerscheininhaber schriftlich verwarnt
und bekommt die Empfehlung, an einem Verkehrspsychologischem Beratungsgespräch teilzunehmen. Dies ist allerdings nicht Pflicht.
Bei der dritten Auffälligkeit während der Probezeit wird dann der Führerschein entzogen und darf frühestens nach 3 Monaten neu erteilt
werden.
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